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wetter:feinstaub

Was ist Feinstaub?

Ein gute Definition gibt der entsprechende Wikipedia-Artikel: Feinstaub.
(Zitat)

„Feinstaub ist ein Teil des Schwebstaubs. Die aktuelle Definition des Feinstaubs geht zurück
auf den im Jahr 1987 eingeführten National Air Quality-Standard for Particulate Matter (kurz als PM-Standard bezeichnet)
der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency). […]
Als Luftschadstoff wirkt sich Feinstaub negativ auf die Gesundheit aus, so kausal auf die Sterblichkeit,
Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebserkrankungen sowie wahrscheinlich kausal auf Atemwegserkrankungen.“

Auch sehr eindeutig die Einstufung der WHO (Weltgesundheitsorganisation) zu diesen Thema: Link
aus dem Jahr 2019: (Zitat)

„Die durch Feinstaub mit einer Partikelgröße unter 10 bzw. 2,5 Mikrometern (PM10 bzw. PM2.5) bedingten
Gesundheitsrisiken sind für die öffentliche Gesundheit von besonderer Bedeutung. Feinstaubpartikel können
bis tief in die Lungenwege vordringen und in den Blutkreislauf gelangen, was in erster Linie Auswirkungen
auf Herz-Kreislauf-System und Atemwege hat. 2013 wurden Außenluftverschmutzung und Feinstaubbelastung
vom Internationalen Krebsforschungszentrum der WHO (IARC) als krebserregend eingestuft.

Weiter heißt es im WHO-Artikel: (Zitat)

„Die Luftverschmutzung betrifft uns alle. Sie ist die zweithäufigste Ursache von Todesfällen aufgrund
nichtübertragbarer Krankheiten. Im Jahr 2016 waren in der Europäischen Region der WHO insgesamt mehr
als 550 000 Todesfälle auf die Auswirkungen von Luftverschmutzung in Haushalten und Umgebung (Außenluft) zurückzuführen.
[…]
Bei Kindern kann dies eine Beeinträchtigung von Lungenwachstum und Lungenfunktion sowie Atemwegserkrankungen
und verstärkte Asthmasymptome beinhalten. Bei Erwachsenen sind ischämische Herzkrankheit und Schlaganfall
die häufigsten Ursachen für vorzeitige Todesfälle aufgrund von Außenluftverschmutzung.
Ferner häufen sich die Hinweise auf andere Auswirkungen der Luftverschmutzung wie Diabetes,
neurologische Entwicklungsstörungen bei Kindern und neurodegenerative Erkrankungen bei Erwachsenen.“

Der kausale Zusammenhang zwischen Feinstaubbelastung und masiver gesundheitlicher Beeinträchtigung ist nicht von der Hand zu weisen.
Es besteht also ein grundsätzllicher Handlungsbedarf um die Belastung durch Feinstaub zu verringern oder besser noch abzustellen.
Inkompetenz und Handlungsunfähigkeit können auch den Tod der betroffenen Personengruppen zur Folge haben.

Grundgesetz

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zeigt im Artikel 2, Absatz 2: (Zitat)

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. […]


Bundes-Immissionsschutzgesetz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) definiert sich nach §1, wie folgt: (Zitat)

“(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre
sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen
schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.„

Sehr interessant ist hier der Begriff der „Vorbeugung“ also Prävention.
Die bedeutet nicht daß man erst den Schadensfall eintreten läßt, sondern im Vorfeld (z.B. Genenigung und Zulassung von Unternehmen welche eine Umweltgefährung ausgehen kann) sorgfälig prüft und auch technische und organisatore Maßnahmen einleitet damit die Maßgabe der „Vorbeugung“ auch gegeben ist.

Zur Ursachenermittlung und Feststellung des Verursachers ist die Überwachung und Messung der Schadstoffbelastung unabdingbar.
Besonders auch in Hinblick des Schadensersatzes und eventueller gesundheitlicher Spätfolgen der Betroffenen.

Nach §48a Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetz: (Zitat)

“(1) Zur Erfüllung von bindenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
kann die Bundesregierung zu dem in § 1 genannten Zweck mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen über die
Festsetzung von Immissions- und Emissionswerten einschließlich der Verfahren zur Ermittlung sowie Maßnahmen
zur Einhaltung dieser Werte und zur Überwachung und Messung erlassen.


Fazit

Die Einhaltung des Umweltschutzes ist eindeutig die Aufgabe des Bundes, des Landes oder der Gemeinde.
Dieser Verantwortung kann man sich nicht entziehen oder die Betroffenen die Verantwortung in die sprichwörtlichen „Schuhe zu schieben“.
Man sollte auch bedenken, daß z.B. Strafvereitelung (nach §258 Strafgesetzbuch) rechtliche Konzequenzen haben kann.


[01] Umweltbundesamt :: Thema: Luftschadstoffe im Überblick › Feinstaub
[02] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit :: Feinstaub
[03] Freistaat Thüringen :: Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

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