Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wetter:fsgrenze

Feinstaubgrenzwerte

Die Grenzwerte zum Feinstaub legt die WHO, EU und Umweltbundesamt fest.
Dabei bestimmt jede Organisation einen anderen Grenzwert. Diese Grenzwerte werden nicht immer auf wissenschaftlicher Basis ermittelt, sondern zeigen markant auch mit Einfluss der Lobbyisten aus verschiedenen Industriezweigen.

Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt legte zum 01.01.2005 verbindlich folgende Grenzwerte fest:

Bezeichnung PM 2,5 PM 10
Tagesgrenzwert 25 µg/m³ 50 µg/m³
Jahresgrenzwert 25 µg/m³ 40 µg/m³

Der Grenzwert 25 µg/m³ bei PM 2,5 ist so seit 1.1.2015 gültig.
Grundlage hier ist die EU-Richtlinie 2008/50/EG - in deutsches Recht (§4) der
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Zitat aus §4 Bundes-Immissionsschutzgesetzes :

(1) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert
für Partikel PM10 50 Mikrogramm pro Kubikmeter bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.

(2) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte
Immissionsgrenzwert für Partikel PM10 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.


WHO und EU

Die angegebenen Werte sind Jahresmittelwerte.

Schadstoff WHO 2021 EU (aktuell) EU (ab 2030)
PM 2,5 5 µg/m³ 25 µg/m³ 10 µg/m³
PM 10 15 µg/m³ 40 µg/m³ 20 µg/m³

Fazit

Echt genial so ein im Jahr gemittelter Grenzwert.
Also, wenn sich vorstellt man hätte 40 Grad Fieber und würde die gleiche Bewertungsgrundlages
des Umweltbundesamt wie bei der Bewertung des Feinstaubes anwenden … ja, dann wäre man schön längst tot.
- OK, Alles nicht so schlimm. Oder?
Das sich aber Schadstoffe im Körper anreichern, davon hat man wohl nichts gehört.
Es sei denn den Verantwortlichen ist ein Menschenleben völlig gegal.

wetter/fsgrenze.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1