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blog:2023:2904_neue_packstation

"Neue" Packstation - in Leinefelde

Quelle: Pixabay Die Packstation 118 in Leinefelde …
wurde umgebaut. Jetzt neu ohne Anzeige, extremer Minimalismus?


Erzwungene Digitalisierung

Nun ist es eine sogenannte Appgesteuerte Packstation. Was braucht man dazu:

  • Mobiles Endgerät mit iOS (ab Version 12.0 und höher), Android (ab Version 6.0 und höher)
  • „Post & DHL App“ aus den offiziellen Store für iOS oder Android
  • Bluetooth (zwangsgekoppelt mit GPS)
  • Mobiles Internet (alias Neuland)

Erfüllt man alle der oben genannten Vorraussetzungen, dann kann es losgehen um Pakete an der Packstation
zu versenden oder zu empfangen. Dauzu sollte auch das mobile Endgerät auch die aktuellen Sicherheitsupdates haben,
wenn es natürlich nach meist 2 Jahre Nutzung (auch schon früher wegen der geplanten Obsoleszenz) keine Updates bekommt.
Zum Glück ist es ja ein Kundenproblem.

Wie das ganze funktioniert, zeigt ein YouTube-Video von DHL:
https://www.youtube.com/watch?v=f4al0pNWZzA - Übrigens sind hier Kommentare nicht erlaubt.

preisverdächtiger Datenschutz

Für den besonders gelungenen Datenschutz bekam der App-Inhaber „Deutsche Post DHL Group“ am 28.04.2023
den heißbegehrten BrotherAward 2023 in der Kategorie Verbraucherschutz. - Link
Meinen herzlichen Glückwunsch!

Herr Kuketz zeigte bereits 2021 das besondere Kundenerlebnis bei der Nutzung der App, das ohne Zustimmung des Betroffenen
die Daten auf seinen Endgerät einsammelt und in die USA versendet. Ein echter Mehrwert - nicht für Sie, aber für DHL.
Schließlich kann man viel Geld generieren mit personenbezogene Daten.

Ein klarer Rechtsbruch! Es gibt keine gültige Einwilligung im Sinne des § 25 TTDSG.

Bluetooth

Seit der Android SDK 23 (ab Andoid 6.0) (Info) wird für die Nutzung von Bluetooth die „Standortfreigabe“ (GPS) zwingend benötigt.
Läuft also ein Programm mit Internetverbindung und Bluetooth kann über das Betriebssystem Andoid die aktuellen Standortdaten
direkt an Google übermittelt werden. Sicherlich bedankt sich Google über die so freiwillige Datenspende.
Das gleiche Problem hatte auch die „Corona-Warn-App“ (mein Blogpost dazu).

Fazit

Von „Privacy by design“ und „Privacy by default“ laut der DSGVO hat man bei „Deutsche Post DHL Group“ nichts gehört.
Man hat so das Gefühl daß der sogannte Mitnahmeeffekt vor allen bei Kundendaten in Apps sehr beliebt ist,
da der Kunde auch nichts sehen kann.

Den gleichen professionellen Datenschutz praktiziert auch übrigens die App der Deutschen Bahn. Link
Wieviel Prozent der Bevölkerung die oben genannten Vorraussetzungen nicht erfüllen können und
somit ausgeschlossen sind, ist sicherlich hoch. Klare Benachteiligung bestimmter Personengruppen (z.B. ältere Menschen).




Erstellt am: 29.04.2023

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