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blog:2021:0605_whatsapp-bildrechte

WhatsApp: Bildrechte

Was passiert mit den Bilder und Texten welche man mittels Whatsapp versendet?
Was steht in den Nutzungsbedingungen bei Whatsapp?

Urheberrecht

Bilder, Texte und Audioaufnahmen unterliegen dem Urheberrecht (UrhG).
Fremde Bilder/Texte/Audio darf man nur mit Zustimmung des Inhabers des Urheberrechts verwenden oder man
ist eben selbst Urheber z.B. vom eigenen Bild. Eine Rechtsverletzung kann sehr teuer werden.

Bekannt ist ja auch daß Whatsapp das Telefonbuch des Benutzers auf seine Server überträgt.
Hierbei ist zu beachten daß die Rufnummern anderer Personen betroffen sein können, welche dem Transfer
keine Zustimmung gegeben haben oder um Zustimmung gebeten wurde. Dies kann auch eine Abmahnung zur Folge haben.

Natürlich gibt es noch mehr „Fettnäppchen“ in die man in Sachen Urheberrechts treten kann,
aber das würde hier den Rahmen sprengen.

WhatsApp Nutzungsbedingungen

Die aktuellen Nutzungsbestimmungen (04.01.2021) Link gibt es in deutscher Sprache,
was auch verpflichtend für den Dienstanbieter ist - Nutzungsbestimmungen müssen immer in der Landessprache des Benutzers sein
wenn der Service in diesen Land angeboten wird.

Unter den Punkt „Lizenzen“ findet man folgenden sehr interessanten Passus:

Die Lizenz von dir gegenüber WhatsApp. Damit wir unsere Dienste betreiben und bereitstellen können,
gewährst du WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und
übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke,
Darstellung und Aufführung der Informationen (einschließlich der Inhalte), die du auf bzw.
über unsere/n Dienste/n hochlädst, übermittelst, speicherst, sendest oder empfängst.
Die von dir im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte beschränken sich auf den Zweck,
unsere Dienste zu betreiben und bereitzustellen (beispielsweise uns zu gestatten,
dein Profilbild und deine Statusmeldung anzuzeigen, deine Nachrichten zu übermitteln
und deine nicht zugestellten Nachrichten für bis zu 30 Tage auf unseren Servern zu speichern,
während wir versuchen, sie zuzustellen).

Auch in den vorhergehenden Nutzungebestimmungen vom 25.08.20216 - Link
gab es diesen Passus auch schon, aber in englischer Sprache.

So könnte Whatsapp auch die geposteten Kinderbilder aus einer geschlossen Gruppen oder Statusnachricht
einfach mal für Werbezwecke, z.B. für klebrige, ungesunde Blubberbrause verwenden und müsste dafür nichts bezahlen.
Böld nur wenn z.B. ein Whatsapp-Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material einstellt und Whatsapp
dieses dann einfach so weiterverwendet. Eine zweifache Urherberechtsverletzung? Sicherlich schon.

Kinderbilder

Übrigens sollte man sich sehr genau überlegen ob das Posten von Kinderbilder in sozialen Netzwerken sinnvoll ist,
denn das Internet vergisst bekantlich nie. Später könnten diese Bilder sich negativ für den gezeigten Betroffenen auswirken.
Siehe: BR-Mediathek „Kinderfotos im Netz | Doku: Gepostet, geklaut, missbraucht

Verschlüsselung

Whatsapp sichert für alle Nachrichten eine „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ zu. Link
Hier heißt es: (Zitat)

Schutz der Privatsphäre und Sicherheit sind Teil unserer DNA. Aus diesem Grund setzen wir Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
ein. Durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind deine Nachrichten, Fotos, Videos, Sprachnachrichten, Dokumente,
Statusmeldungen und Anrufe geschützt, sodass sie nicht in die falschen Hände fallen.

In der Definition heißt es, daß bei „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ nur die Kommunikationspartner den Inhalt der Nachricht sehen und
der Serverbetreiber nicht. So bleibt die Vermutung, daß auf den Whatsapp-Servern die Verschlüsselung aufgehoben wird um auch
die in den obenen genannten Nutzungsbedingungen genannten Medien (Bilder, Texte, …) extrahieren zu können.
Da ja das Unternehmen Facebook rein gewinnorientiert arbeitet, stellt das Aushebeln der Verschlüsselung sicherlich kein Problem dar.
Profit hat eben die höchste Priorität und die Aussage zur „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ ist dann eben nur noch ein PR-Gag.

Fazit

Auf eine sicher Verschlüsselung kann man sich nicht verlassen. Zudem muß das Unternehmen Facebook nach dem Cloud Act
gespeicherte Daten von nicht US-Bürgern den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen. Eine sichere Verschlüsselung,
wie man es bei „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ vermutet, wäre störend - es sei denn man hat in der Verschlüsselung
eine „Hinterür“ eingebaut mitder man jede Nachricht mitlesen kann.
Sichere, vertrauensvolle Kommunikation sieht anders aus.



Erstellt am: 05.06.2021

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